Der NC ist wohl das bekannteste Kriterium bei der Studienplatzvergabe und doch ist dieser oft missverständlich. Wir klären dich an dieser Stelle auf und zeigen eine Reihe an Kriterien auf, die du nicht unterschätzen solltest.
In Studiengängen mit einem hohen und zumeist spezifischen Anteil an fachpraktischen Studienanteilen werden häufig das Bestehen eines Auswahlverfahrens oder einer Eignungsprüfung verlangt, bevor du dich für einen dieser Studiengänge bewerben, einschreiben oder auch anmelden kannst. Dies betrifft vor allem Studiengänge an Hochschulen, z. B. in Design, Kunst, Musik, Schauspiel, Sportwissenschaft oder Tanz.
Wenn du dich neben der Schule freiwillig engagierst, kannst du zusätzliche Punkte im Auswahlverfahren sammeln. Das kann die Mitarbeit in der Kirche, die Unterstützung im Sportverein oder bei einer Hilfsorganisation sein.
Fremdsprachenkenntnisse werden in Studiengängen gefordert, deren Lehrveranstaltungen entweder komplett oder teilweise in einer anderen Sprache durchgeführt werden. Auch für Studiengänge, in denen die Lektüre fremdsprachiger Literatur vorgesehen ist, sind Fremdsprachenkenntnisse erforderlich.
Wann du einen Nachweis über die geforderten Sprachkenntnisse erbringen musst, variiert von Hochschule zu Hochschule. Es kommt vor, dass der Sprachnachweis als eine Zulassungsvoraussetzung direkt bei der Immatrikulation vorzuweisen ist oder aber erst im Verlauf des Studiums erbracht werden kann.
Ganz ohne Sprachkenntnisse wird das Studieren schwierig, denn grundlegende Fremdsprachenkenntnisse sind in fast allen Studiengängen erforderlich.
Bei einer Hochschulzugangsberechtigung handelt es sich um eine Berechtigung, die einen Anspruch auf Zulassung zu einem Studium begründet.
In Deutschland zählen die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die fachgebundene Hochschulreife und die allgemeine Hochschulreife an deutschen Auslandsschulen sowie die Europäische Reifeprüfung an einer Europäischen Schule als Hochschulzugangsberechtigung. Eine berufliche Qualifikation kann unter bestimmten Voraussetzungen auch zum Studium berechtigen.
Eine Fachhochschulreife (FHR) wiederum berechtigt nur zum Studium bestimmter Fächer an Fachhochschulen; für ein Studium an einer Universität berechtigt sie in der Regel nicht.
NC steht für Numerus Clausus, d. h. geschlossene Anzahl.
Oft wird der NC missverstanden als eine vorab festgelegte Auswahlgrenze, bei der der letzte zur Verfügung stehende Studienplatz vergeben wird. Tatsächlich wird der Numerus Clausus jedoch immer erst nachträglich, d. h. nach Eingang aller Bewerbungen, errechnet: übersteigt die Zahl der Bewerbungen die vorhandene Zahl an Studienplätzen, werden nur die Besten zugelassen. Aus den aktuell vorliegenden Bewerbungen wird die Durchschnittsnote errechnet, die mindestens vorliegen muss, um zugelassen zu werden.
Diese Auswahlgrenzen werden also niemals vor dem Bewerbungsstart festgelegt! Vorab festgelegt ist nur die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Die Auswahlgrenzen ergeben sich in jedem Semester und bei jedem Zulassungsverfahren neu und sind somit das Resultat eines abgeschlossenen Auswahlverfahrens. Die Grenzwerte der vergangenen Semester können zwar Anhaltspunkte für die Einschätzung der eigenen Zulassungschancen bieten, haben aber aufgrund der sich ändernden Bewerbungs- und Studienplatzzahlen keine verlässliche Aussagekraft über die künftigen Zulassungschancen.
Das Wort „örtlich“ bedeutet, dass es sich um einen Studiengang handelt, der an einer bestimmten Hochschule zulassungsbeschränkt ist. Im Gegensatz dazu gibt es auch Studiengänge, die an allen anbietenden Hochschulen bundesweit zulassungsbeschränkt sind, z.B. Medizin oder Pharmazie.
Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge werden häufig auch als NC-Studiengänge bezeichnet.
Beim Praktikum wird zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum unterschieden. Während das Pflichtpraktikum, meist ein Vorpraktikum, Bestandteil der Zulassungsvoraussetzungen zu bestimmten Studiengängen ist, ist die Absolvierung eines freiwilligen Praktikums nicht gefordert und unterliegt daher auch keinen besonderen Vorgaben durch die Hochschulen. Dennoch ist ein freiwilliges Praktikum ratsam.
Neben dem NC ist auch die Wahl deiner Leistungskurse oder anderen bestimmten in der Oberstufe absolvierte Fächer relevant. In den meisten Fällen müssen die Mindestpunkte erreicht sein oder die Fächer müssen während der letzten vier Schulhalbjahre durchgehend belegt worden sein.
Mit diesen Tests prüfen die Studieneinrichtungen sowohl allgemeine als auch fachliche Voraussetzungen für dein Studium. Zu den allgemeinen Kriterien zählen kognitive Fähigkeiten, wie bspw. Merk- und Konzentrationsfähigkeit, räumliches Vorstellungsvermögen oder verbales Schlussfolgern. Spezifische Studierfähigkeitstests fragen Fähigkeiten ab, die für einzelne Studiengänge erforderlich sind: Medizin, Technik oder Sport.
Als ein Semester Wartezeit zählt jedes halbe Jahr, das nach dem Abitur vergangen ist. Man muss sich dafür nicht speziell anmelden oder registrieren lassen. Als Wartezeit zählen nur Zeiten, in denen du nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben warst. Ein Studium in einem anderen Fach gilt also nicht als Wartezeit, eine Ausbildung oder ein Studium im Ausland dagegen schon.